Verrechnungssätze

Verrechnungssätze für die Inbetriebnahme, Wartung und Störungsbehebung von Steuerungs- und Regelanlagen sowie antriebstechnischen Aggregaten, für Planung/Beratung, Erstellung von Gutachten
und Berechnungen.

Die Verrechnungssätze basieren auf eine wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 Stunden im Rahmen der 5-Tage-Woche (Montag-Freitag) von 8:00 bis 16:00 Uhr.Alle anderen Stunden sind grundsätzlich Überstunden.
Jedem Mitarbeiter stehen nach 4 Stunden eine 1/2 Stunde unbezahlte Pause zu.

Stundensatz:

ArtLeitende Angestellte & Ingenieure Forschung +EntwicklungIngenieure & TechnikerMonteure & FacharbeiterHilfsarbeiter 
& ungelernte Mitarbeiter
Arbeits-, Fahrt-,
Warte- und
Vorbereitungszeit
Montags bis Freitags
zwischen 
8:00 und 16:00 Uhr
200 EURO100 EURO80 EURO60 EURO
Arbeit Samstags von
 8:00 bis 16:00 Uhr
und am 24. u. 31.12.
ab 12:00 bis 16:00
Uhr im Umkreis von
200 km, sowie
Reisen an
Samstagen oder
Sonntagen
240 EURO120 EURO100 EURO80 EURO
Arbeit an Sonntagen
und Feiertagen
260 EURO150 EURO130 EURO110 EURO
Arbeit an den
Weihnachtsfeiertagen
oder am Sonntag,
am 24., 31.12. ab
18:00 Uhr
350 EURO250 EURO180 EURO160 EURO
Fahrtkosten bei
PKW-Fahrten / je km
1 EURO1 EURO1 EURO1 EURO



 

Zuschläge:

Für jede Überstunde ab 16:00 bis 19:00 Uhr30%
Für jede Überstunde ab 19:00 bis 23:00 Uhr50%
Für jede Überstunde ab 06:00 bis 08:00 Uhr50%
Für jede Überstunde ab 23:00 bis 06:00 Uhr100%
Für die Ausführung besonders schmutziger und gesundheitsschädlicher Arbeit und
Arbeiten die mit besonderen Gefahren verbunden sind oder bei denen der Montage-
arbeiter in erheblichem Masse mit Wasser oder Schlamm in Berührung kommt
10%
Für Arbeiten unter Tage (Ein- und Ausfahrt (Seilfahrt) wird ohne Zuschlag berechnet)25%
Erschwerniszulagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Tarifvertrages
über Auslösungssätze und Erschwerniszulagen zum Bundesmontagetarifvertrag
nach Erschwernis
Übernachtung, Fahrkarten, Taxi, Mietwagen, sonstige Nebenkosten oder/und
Übernachtungspauschale 50 EURO
nach Aufwand und Beleg

Kosten für Instrumente und Geräte für einfache Grundaustattung sind in den Verrechnungssätzen
enthalten. Mess- und Sondergeräte werden mit 2% je angefangene Woche vom Wiederbeschaffungs-
wert berrechnet. Materialverbrauch wird nach Aufwand bzw. Verbrauch berrechnet.

PREISE GÜLTIG AB 01.02.2004



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